Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) für Starter- und Elektrofahrzeugbatterien

Der Marken: Volkswagen, Volkswagen Nutzfahrzeuge, Audi, Seat, Cupra, Skoda, Porsche, MAN und Lamborghini München

Die neue europäische Batterieverordnung (EU) 2023/1542 („EU-BattVO“) ist am 17. August 2023 in Kraft getreten. Die abfallrechtlichen Bestimmungen zur Bewirtschaftung von Altbatterien gelten aufgrund einer Übergangsregelung erst seit dem 18. August 2025 und sind seither unmittelbar verbindlich. Ergänzend trat am 7. Oktober 2025 das nationale Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) in Kraft. Damit wurde das bisherige Batteriegesetz weitgehend abgelöst – lediglich bestimmte Berichtspflichten bestehen weiterhin.
Die rechtliche Grundlage für das Batterierecht in Deutschland bilden nun die EU-BattVO und das BattDG.

Wesentliche Eckpunkte hierbei sind:

  • Rücknahmepflichten: Händler, kommunale Sammelstellen und sonstige Einrichtungen müssen Altbatterien kostenlos annehmen – dazu zählen Geräte-, Industrie-, Starater- und Elektrofahrzeugbatterien. Die gesammelten Batterien sind an Herstellerverantwortungsorganisationen zu übergeben.

  • Recycling- und Verwertungsstandards: die Verordnung bzw. das Gesetz legt Recyclingeffizienzen und Mindeststandards zur Sammlung und Behandlung fest

  • Herstellerorganisationen & Registrierung: Pflicht zur Registrierung: Hersteller, Importeure und Händler müssen sich bei der Stiftung EAR anmelden und an mindestens einem genehmigten Rücknahmesystem teilnehmen. Bis zum 16. Januar 2026 gilt eine Übergangsfrist.

  • Sowie weitere Pflichten (Berichts- und Dokumentationspflichten)

Auf dieser Basis ist die Volkswagen Group Original Teile Logistik, Vertrieb & Services GmbH seit dem 02. Dezember 2025 OfH für Starter- und Elektrofahrzeugbatterien und wird für die oben genannten Marken ab dem 16. Januar 2026 die Rücknahme von Batterien koordinieren.

Sie haben Batterien der genannten Marken zurückzugeben?


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Weiter Informationen zum Batterierechtdurchführungsgesetz finden Sie auf der Seite des Umweltbundesamts.